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Für demokratische Europawahlen, die diesen Namen auch verdienen

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Die europäischen Bürgerinnen und Bürger gleich vor den Wahlen zum Europäischen Parlament machen

Vielleicht glauben Sie ja, dass die Europawahlen, wie der Name suggeriert, tatsächlich europäisch sind; aber haben Sie gewusst, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union europäische Parteien verboten sind?!
Vielleicht glauben Sie ja, dass die Wahlen demokratisch sind; aber wissen Sie, dass in Frankreich jede Partei mehr als 1 Million Euros aufwenden muss, um zur Wahl zugelassen zu werden? Oder dass in Italien, Polen und Rumänien jede neue Partei 150.000, 130.000, beziehungsweise 200.000 Unterschriften von Bürgern sammeln muss, um überhaupt auf dem Stimmzettel aufgeführt zu werden?
Wenn Sie es doch nur wüßten. Weiteres können Sie hier nachlesen.

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Damit Newropeans zur Europawahl zugelassen wird, helfen Sie hier

Eine wirkliche Demokratie wird in Europa erst möglich sein, wenn das Europäische Parlament von allen Wählern in einer einzigen gesamteuropäischen Wahl gewählt und damit gesamteuropäisch legitimiert sein wird; wenn das EP das Resultat einer gesamteuropäischen Willensbildung und einer Wahl zwischen europäischen Parteien sein wird, und nicht nur das Ergebnis von 27 parallelen nationalen Wahlen, in denen mehr als 100 nationale Parteien in das EP gesandt werden.
Dann und nur dann werden die Wahlen zum Europäischen Parlament echte europäische Wahlen sein. Das heutige System ist ganz einfach ein Etikettenschwindel, der die traurige Wahrheit verschleiern soll, dass die nationalen Parteien ein Monopol auf das politische System der EU besitzen.

Newropeans, die erste europäische Bürgerbewegung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Europäische Union zu demokratisieren, und die europäischen Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser Petition anschließen, fordern wahrhaft europäische und wahrhaft demokratische Europawahlen.
Wir fordern:

  1. Die Europawahl muss in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union am selben Tag stattfinden.
  2. Ein europaweit einheitliches Wahlverfahren muss allen Parteien gleiche Erfolgschancen garantieren. Größere und etablierte Parteien dürfen nicht gegenüber kleinen oder neuen Parteien willkürlich bevorzugt werden.
  3. Die Voraussetzungen für Wahlzulassung dürfen nicht de facto eine Wahlteilnahme neuer Parteien verhindern. Wenn Unterstützervorschriften als Wahlzulassungsvoraussetzungen beibehalten werden, muss das Erfordernis in allen Mitgliedstaaten vergleichbar ausgestaltet sein und allen Parteien, auch den schon im Parlamenten vertretenen, obliegen. Die Zahl der notwendigen Unterstützervorschriften darf nicht so hoch festgesetzt werden, dass eine Teilnahme neuer und kleiner Parteien verhindert wird.
  4. Das Drucken und Verteilen der Stimmzettel muss von der Europäischen Union oder auch von den jeweiligen Mitgliedstaaten finanziert werden. Die Pflicht zur Finanzierung und/oder Verteilung der Stimmzettel ist eine unzulässige Beschneidung der demokratischen Rechte neuer und kleiner Parteien, an Wahlen teilzunehmen.
  5. Das Mindestalter für aktives und passives Wahlrecht muss in allen Mitgliedstaaten das selbe sein.

ABER SO SIEHT ES HEUTE AUS:

Europäische Parteien sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verboten!
Sogar für die Europawahlen! Jede Partei, die an den Europawahlen teilnehmen möchte, muss als nationale Partei oder Wählervereinigung von der entsprechenden nationalen Wahlbehörde zugelassen werden.
Die Folgen:
- Es gibt keine Partei, die ein europäisches Wahlprogramm mit dem Ziel der Verteidigung europäischer Interessen vorlegt. Die nationalen Parteien geben sich jeweils ein Programm für Europapolitik, das in erster Linie von nationaler Sichtweise geprägt ist und nationale Interessen verteidigen soll. Eine europäische Vision muss zwangsläufig fehlen. Europapolitik wird ausschließlich von nationalen Parteien bestimmt.
- Da die Europäische Kommission von den Staats- und Regierungschefs ernannt wird und der Rat aus den nationalen Regierungen das Hauptentscheidungsgremium de EU ist, ist jede europäische Entscheidung zu allererst das Ergebnis von Kompromissen zwischen den nationalen Regierungen. Die Rolle des Europäischen Parlaments ist sehr begrenzt, da es kein Recht zur Gesetzesinitiative hat. Man fragt sich, ob diesem Konstrukt da noch eigentlich zu Recht die Bezeichnung als Parlament zukommen kann. Gesetzesinitiativrecht hat in der EU ausschließlich die Europäische Kommission, deren Mitglieder ernannt und nicht gewählt sind.

Im EP sind schätzungsweise (wenn man von durchschnittlich vier Parteien pro Mitgliedstaat ausgeht) 110 nationale Parteien mit ihren 110 nationalen Parteiprogrammen vertreten. Diese Parteien schließen sich in z.Z. acht Fraktionen im Europäischen Parlament zusammen, in denen aus den nationalen Parteiprogrammen mit mehr oder minder Erfolg ein Kleinster Gemeinsamer Nenner destilliert wird. Um Mehrheiten zu schmieden, kooperieren Gruppen, deren Interessen und Meinungen weitgehend voneinander abweichen, in ad-hoc Koalitionen. Für die Menschen in Europa wird Europapolitik daher als diffus wahrgenommen, ohne politische Führung und ohne Möglichkeit zur Identifikation; Entscheidungen, von abstrakten politischen Gruppen, ohne Führungspersönlichkeiten und ohne Rückkoppelung mit dem Bürger.
- Da kann es nicht verwundern, dass die Wahlbeteiligung seit den ersten Wahlen zum europäischen Parlament 1979 stetig abnimmt. 1979 lag sie im EU-Durchschnitt bei 63%, 2004 waren es nicht mehr als 45%. Auch die größeren Gründerstaaten verzeichneten ähnliche, für die Demokratie gefährliche Werte (39% für die Niederlande, 42,7% in Frankreich und 43% in Deutschland).

Obwohl die Europawahlen das wichtigste demokratische Element in der EU sind, setzt sich kein Mitgliedstaat, und auch nicht die Europäische Kommission, dafür ein, die Europawahlen zu echten europäischen und demokratischen Wahlen auszugestalten.
Das ist doch wirklich seltsam, wenn man weiß mit welcher Energie die Kommission jeden noch so kleinen Bereich des Lebens der Menschen in der EU harmonisiert: Wirtschaft, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Steuerrecht…. kein Bereich entgeht ihrem Standardisierungsbestreben, außer der wichtigste: das Recht auf eine europäische Demokratie und damit, um einen Anfang zu machen, auf eine demokratische Europawahl. Nur so kann im Europäischen Parlament eine wahrhaft demokratische Vertretung der Menschen in Europa gewährleistet werden.
- Heute ist die Politik in der EU blockiert, greifen bei den Menschen Desinteresse, Misstrauen und Unzufriedenheit um sich. Das ist die Ursache der institutionellen Krise der letzten vier Jahre, die in der Ablehnung des Verfassungsvertrages und des Vertrages von Lissabon in Volksabstimmungen ihren Ausdruck gefunden hat.

DIE HINDERNISSE FÜR NEUE PARTEIEN SIND SCHIER UNÜBERWINDBAR

In einer Demokratie muss es für jede Bevölkerungsgruppe die Möglichkeit geben, sich auch im parlamentarischen System Gehör zu verschaffen. In einigen Mitgliedstaaten ist das politische System jedoch so ausgestaltet, dass die Entstehung neuer politischer Kräfte verhindert werden soll.

Die wichtigsten Merkmale der nationalen Wahlverfahren
Verschiedene Mitgliedstaaten manipulieren das nationale System mit dem Ziel, die Vormachtstellung der großen nationalen Parteien zu sichern.

So wird gewählt (Verhältniswahlrecht oder Mehrheitswahlrecht)
Das am weitesten verbreitete Wahlsystem in der Europäischen Union ist das Verhältniswahlrecht. Je weniger Sitze zu vergeben sind, umso größer ist der Stimmenanteil, der für die Erringung eines Sitzes erreicht werden muss. Die willkürliche Aufteilung eines Landes in mehrere Wahlkreise (Frankreich, Polen) benachteiligt die kleineren Parteien. (In Belgien ist die Aufteilung in drei Wahlbezirke wegen der großen regionalen und sprachlichen Unterschiede gerechtfertigt.) Noch schlimmer ist es in Mitgliedstaaten mit Mehrheitswahlrecht (Großbritannien, Irland), in denen kleine Parteien eigentlich keine Chance haben, einen Wahlkreis und damit einen Sitz zu erringen.

Geschlossene oder offene Listen
Eine geschlossene Liste legt die Reihenfolge der Kandidaten fest, in der sie ins Parlament einziehen, wenn die Liste genügend Stimmen erhält. Eine offene Liste ermöglicht es dem Wähler, die Reihenfolge der Kandidaten, die er gewählt sehen möchte, selbst zu bestimmen oder seine Stimmen sogar auf mehrere Listen zu verteilen. Damit bestimmt mehr der Wähler und weniger die Partei über die Kandidaten, die in das Parlament einziehen werden.
Die Mehrheit der EU-Mitgliederstaaten wählen mit offenen Listen, einige Länder setzen ausschließlich auf geschlossene Listen: Deutschland, Griechenland, Portugal, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Estland, Ungarn und Polen.

Methoden der Stimmenverteilung
Das Hondt’sche Verfahren begünstigt größere Parteien, besonders wenn die Anzahl der zu vergebenden Sitze gering ist. Es wird von der Mehrheit der Mitgliedstaaten angewandt, auch in Frankreich und Großbritannien, in denen durch die Zersplitterung des Landes in viele Wahlbezirke die kleineren Parteien ohnehin schon benachteiligt sind.
Die Methode nach Sainte-Lagüe dagegen zeichnet das Wahlergebnis klarer nach und begünstigt damit kleinere Parteien. Sie wird in Schweden für die Wahlen zum Europäischen Parlament angewandt.

Die Hürden für einen Einzug ins Parlament
Gewisse Mitgliedstaaten haben Sperrklauseln für den Zugang zum Parlament eingeführt: 5% in Deutschland, Lettland, Litauen, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Frankreich (wo man über 7% nachdenkt), 4% in Österreich und Schweden, 4% in der Diskussion in Italien, 3% in Griechenland… Wenn die Anzahl der zu vergebenden Sitze groß ist, müssen die Parteien weitaus mehr Stimmen für den Einzug ins Parlament erzielen, als für die Wahl eines Abgeordneten notwendig wäre. In Deutschland mit seinen beinahe 100 EP-Sitzen wäre etwas mehr als 1% der Stimmen für die Wahl eines Abgeordneten ausreichend. Die Sperrklausel erfordert, das beinahe fünf Mal so viele Stimmen erreicht werden.
In Wahlbezirken, in denen wenige Sitze zu verteilen sind, spielt die Sperrklausel lediglich eine theoretische Rolle, weil in der Praxis mehr Stimmen notwendig sind, um gewählt zu werden. Die “tatsächliche Hürde” ist dann höher als die gesetzliche. Für Frankreich, das sein Territorium 2004 für die Europawahlen willkürlich in acht Wahlbezirke unterteilt hat, bedeutet das z. B., dass die tatsächliche Hürde in den meisten Bezirken bei 10% liegt, bevor ein Abgeordneter in das Parlament einziehen kann.

Unterschriften der Bürger
In einigen Mitgliedstaaten müssen neue Parteien, die noch keinen Mandatsträger in ein Parlament entsenden konnten, als Wahlzulassungsvoraussetzung eine bestimmte Anzahl von Bürgerunterschriften sammeln. Die Zahlen variieren von einigen wenigen in Luxemburg (250) zu 200.000 in Rumänien. Es scheint noch vertretbar, ein paar tausend Unterschriften wie in Deutschland (4.000), Schweden (1.500), Belgien (5.000 für den flämischen Teil, 5.000 für den wallonischen, und 200 für den deutschsprechenden Teil), in Spanien (15.000 oder 50 gewählte Funktionäre), oder 10.000, 15.000 beziehungsweise 20.000 in der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn zu verlangen. Aber sind auch 150.000 in Italien, 130.000 in Polen oder 200.000 in Rumänien vertretbar? Natürlich nicht. Hier handelt es sich um nichts anderes als eine Verweigerung der Teilhabe an demokratischen Wahlen.
Der Aufwand sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht ist also für neue Parteien deutlich höher. Weiterhin sind die Fristen für die Unterschriftensammlung begrenzt, wobei die eingeräumte Zeit von 2 bis 8 Monate vor den Wahlen variiert. Die bereits in den Parlamenten vertretenen Parteien sind von dieser Fron befreit!

Kosten für Teilnahme an der Wahl
In der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wird das Drucken der Wahlzettel und ihre Verteilung in die Wahlbüros vom Staat übernommen, auch wenn in vielen Ländern eine Depotzahlung von allen Parteien gefordert wird. Die einzuzahlenden Beträge gehen von 90€ in Malta bis zu 11.250 € in den Niederlanden oder £60.000 (66.000 €, bzw. 5.500 € pro Wahlbezirk) in Großbritannien. Diese Beträge werden zurückbezahlt, wenn je nach Land zwischen 1 und 3 % der Stimmen erreicht werden.
Es gibt unseres Wissens jedoch einige Länder, in denen die Parteien sogar für die Wahlzettel bezahlen müssen: In der Tschechischen Republik muss jede Partei den Gegenwert von 10.000 € für das Drucken der Wahlzettel ausgeben, (Erstattung bei einem Wahlerfolg von mehr als 1% der Stimmen) ; in Frankreich belaufen sich die Kosten auf über eine Million €! Und die Kosten werden erst erstattet, wenn mindesten 3% der Stimmen erreicht werden, das ist der höchste Prozentsatz in der gesamten Europäischen Union für Wahlkampfkostenerstattung. Für ein Gründungsmitglied der Europäischen Union, die doch eine Union demokratischer Staaten sein will, ist dies nichts anderes als eine Schande.
In Schweden sieht es nach unseren Informationen am Schlimmsten aus. Dort müssen die Parteien nicht nur die Wahlzettel selbst bezahlen, sie sind auch noch für ihre Verteilung auf die Wahlbüros zuständig. Für neue Parteien ist dies einfach nicht leistbar.
Welche Chance hat eine neue unabhängige Partei unter diesen Umständen überhaupt, zur Wahl zugelassen zu werden?! Ist es nicht Kennzeichen einer jeden Demokratie, allen Parteien die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe an Wahlen zu gewähren?!!

Das aktive und passive Wahlrecht
Wenn in den Wahlen und im Parlament die europäische Bevölkerung abgebildet werden soll, muss das Alter für das aktive und passive Wahlrecht angeglichen werden.
Für das aktive Wahlrecht ist die Situation in fast allen Mitgliedstaaten identisch, nämlich mit Erreichen der Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahrs; nur Österreich kennt aktives Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahrs. Große Unterschiede gibt es jedoch beim passiven Wahlrecht. In 12 Mitgliedstaaten kann man mit 18 Jahren gewählt werden, in 10 mit 21, in 2 mit 23 und in 3 Mitgliedsstaaten mit 25 Jahren.

Abschlussbemerkung

In einem Wettbewerb der undemokratischsten Staaten Europas würde sich nach unserer Auffassung folgende Reihenfolge ergeben:

  1. Frankreich
  2. Italien und Groß Britannien
  3. Polen und Rumänien

Die Europawahlen werden erst dann wirklich europäisch und demokratisch sein, wenn das Wahlrecht für die Europawahlen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union identisch ist.
Regeln und Verfahren müssen für politischen Wettbewerb so offen wie möglich sein und die größtmögliche Repräsentativität und Vielfalt fördern.
Vor allen Dingen müssen gesamteuropäische Parteien in der Europäischen Union und in jedem einzelnen Mitgliedstaat ausdrücklich zugelassen werden! Nur so kann eine ernsthaft repräsentative und demzufolge echte europäischen Demokratie verwirklicht werden!


Alles über die 27 nationale Wahlverfahren